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AKUSTIK -ABC | SCHALLSCHUTZ

Schallschutz bezeichnet Maßnahmen, die eine Schallübertragung von einer Schallquelle zu einem Empfänger mindert. Durch geeignete Maßnahmen (z. B. elastische Flächen, Masse, Trennung von Bauteilen) soll in erster Linie die Übertragung von Schall vermieden oder gemindert werden.

Der Begriff Lärmschutz ist nicht gleichbedeutend mit dem Begriff Schallschutz. Schall ist eine messbare Größe. Erst durch nicht messbare individuelle oder sozio-kulturelle Aspekte wird Schall zu störendem Schall, zu Lärm.

Schall breitet sich in mechanischen Schwingungen und Druckwellen aus. Die vom Menschen hörbaren Schallschwingungen liegen im Frequenzbereich von 20 bis 20.000 Hertz. Der Frequenzbereich von 100 bis 3.200 Hertz ist für den Schallschutz von besonderer Bedeutung, da dieser Bereich vom Gehör besonders deutlich wahrgenommen wird. Schalldruck wird ab einer Hörschwelle bei 10 dB (A) wahrgenommen und ab einer Schwelle von 100 dB (B) als Schmerz empfunden. Befinden sich Sender und Empfänger im gleichen Raum, wird Schall durch Schallschluckung verringert. Schalldämmung ist möglich, wenn Sender und Empfänger räumlich getrennt sind.

Störschall wird in Luftschall und Körperschall unterschieden. Beim Körperschall wird ein Feststoff (z. B. eine Wand) direkt angeregt. Erfolgt die Anregung eines Feststoffs (z. B. einer Raumdecke) durch Gehbewegungen, spricht man von Trittschall. Die Schallausbreitung in der Luft erfolgt als Längswelle mit einer Geschwindigkeit von 340 m/s. In Feststoffen breitet sich Schall als Biegewelle in Abhängigkeit von der Dichte, Schichtdicke und Frequenz aus. Die Grenzfrequenz eines Feststoffs ist die Frequenz, bei der die Ausbreitungsgeschwindigkeit der Biegewelle im Feststoff 340 m/s beträgt und der Übergang von Luft- und Körperschall besonders verlustarm ist.