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AKUSTIK-ABC | BEURTEILUNGSPEGEL

Der gemessene Schalldruckpegel in dB (A) gibt an, wie laut das Geräusch vom menschlichen Ohr empfunden wird.
Die Kenngröße für die Angabe der Lärmbelastung am Arbeitsplatz ist der Beurteilungspegel oder Tagesexpostions-pegel. Er stellt die durchschnittliche Geräuscheinwirkung während des Arbeitstages dar und berücksichtigt alle am Arbeitsplatz eintreffenden Geräusche. Der Schallpegel, der vom Betroffenen selbst verursacht wird, wird dabei nicht mit einbezogen.

Die Lärmbelastung bei einem Beurteilungspegel von max. 55 dB (A) am Tag ist bereits nach 4 Stunden mit 58 dB (A) erreicht.

Die gleiche Lärmbelastung ist bei 61 dB (A) schon nach 2 Stunden erreicht.
Wird der Beurteilungspegel um 3 dB (A) verringert, halbiert sich die Schallintensität.

Eine Erhöhung um etwa 10 dB wird als Verdopplung der Lautstärke empfunden.
Bei einer Verringerung um 10 dB (A) ist es demnach halb so laut.

Der Sprechpegel bei mittlerer Stimmlage in 1 m Entfernung liegt bei 55-60 dB (A).
Die Angabe eines Tagesdurchschnitts macht keine Aussage über Spitzenbelastungen und kurzzeitige laute Phasen. Sie können ziemlich unangenehm stören. Der Beurteilungspegel ist für die Einschätzung des Lärmstresses im Büro deshalb nur eine begrenzt aussagefähige Angabe.

Auch spielen bei der Lästigkeit des Lärms die Art der Töne eine Rolle. Gespräche stören dabei am meisten.
Die Beurteilung der Belastung durch Lärm im Büro sollte neben der Messung immer auch die Aussagen der Betroffenen über die Störungs- und Stresswirkung einschließen (Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen). Die VDI 2058 fordert bei Lärmmessungen nicht nur akustische Größen, sondern immer auch die Tätigkeitsvoraussetzungen, den Geräuschcharakter und die persönlichen Voraussetzungen miteinzubeziehen. Bei der Gesamtbewertung der Lärmbelastung sollten Wechselwirkungen mit anderen Belastungsfaktoren berücksichtigt werden.